Fehler Schinken

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Gemäss einem Zeitungsbericht der Neuen LZ (und nur dort ausführlich zu lesen), beanstandete das Laboratorium der Urkantone (etwa kantonale Lebensmittelkontrolle, aber für Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden) um die 50 %, der Kanton Luzern noch immer 38 % der stichprobenartig genommenen Proben von gekochtem Schinken im Jahre 2009. (Und dies NICHT, weil Sie und ich einmal eine Packung Schinken im Kühlschrank vergessen haben).

Weiter stellte das Laboratorium d. U. in rund einem Drittel der Proben zu hohe Wasserwerte (das war dann wohl Schinken von Wasserschweinen*) fest – also eigentliche Täuschung des Konsumenten.

Wer jetzt denkt, ein einmaliger Ausrutscher, irrt gewaltig, die Zahlen der beanstandeten Proben waren im Jahr 2005 und 2007 bei 36 %, respektive 47 %.

Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass auch in den anderen Kantonen ähnliche Resultate publiziert werden könnten – womit uns Konsumenten nur noch eine Frage im Halse stecken bleibt: Wer verkauft keimverseuchten und gewässerten Schinken regelmässig, denn bei solchen Zahlen müsste man ganz klar von Wiederholungstätern ausgehen.

Übrigens – der Konsumentenschutz – so wichtig wir uns auch immer nehmen, hinkt bei uns gewaltig hinterher, so weiss ich z.B. aus eigenen Erfahrungen von meinen häufigen Besuchen in England, dass beim (gepressten) Schinken nicht nur der Wasserzusatz, sondern auch weitere Beigaben seit mindestens 10 Jahren exakt deklariert werden müssen (und auch positiv “no added water” bezeichnet werden kann).

*billiger Schenkelklopfer

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